Sachsen · Bundesmodell mit eigenen Messzahlen

Grundsteuer Sachsen Rechner 2026

Mit dem Grundsteuer Sachsen Rechner berechnen Sie die jährliche Grundsteuer B aus Ihrem Grundsteuerwert oder direkt aus dem Grundsteuermessbetrag. Das Tool berücksichtigt die sächsischen Steuermesszahlen und den Hebesatz Ihrer Gemeinde.

  • 0,36 ‰ für Wohn- und unbebaute Grundstücke
  • 0,72 ‰ für Nichtwohngrundstücke
  • Lokale Berechnung ohne Datenspeicherung

Grundsteuer in Sachsen berechnen

Übernehmen Sie den Wert aus dem Grundsteuerwertbescheid.
Bei Ermäßigungen oder unklarer Einordnung nutzen Sie den Messbetrag aus Ihrem Bescheid.
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
%
400 % ist nur ein Beispiel. Verwenden Sie den Satz Ihrer Kommune für das richtige Steuerjahr.

Geschätzte Grundsteuer B

360,00 €
Grundsteuermessbetrag
90,00 €
Pro Quartal
90,00 €
Pro Monat
30,00 €
250.000 € × 0,36 ‰ × 400 %

So funktioniert der Grundsteuer Rechner Sachsen

Sachsen verwendet für die Bewertung grundsätzlich das Bundesmodell, weicht bei der Grundsteuer B aber mit eigenen Steuermesszahlen ab. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Anschließend multipliziert die Stadt oder Gemeinde den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Zahlbetrag für ganz Sachsen.

1. Messbetrag aus dem Grundsteuerwert

Grundsteuerwert × 0,36 ‰ oder 0,72 ‰ = Grundsteuermessbetrag

2. Jahresgrundsteuer berechnen

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer pro Jahr

Der direkte Rechenweg mit dem Messbetrag ist am zuverlässigsten, wenn Ihr Bescheid bereits vorliegt. Er übernimmt die behördliche Grundstücksart, mögliche Ermäßigungen und Rundungen. Der Rechner ermittelt keinen neuen Grundsteuerwert aus Bodenrichtwert, Baujahr oder Nettokaltmiete.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag
  • Grundstücksart laut Bescheid
  • Hebesatz Grundsteuer B Ihrer Kommune
  • Passendes Steuerjahr, zum Beispiel 2026

Beispiel: Grundsteuer in Sachsen berechnen

RechenschrittBeispielwertErgebnis
Grundsteuerwert Wohngrundstück250.000 €Wert aus dem Bescheid
Sächsische Steuermesszahl0,36 ‰90,00 € Messbetrag
Kommunaler Hebesatz400 % als Beispiel360,00 € pro Jahr
Monatlicher Vergleichswert360,00 € ÷ 1230,00 € pro Monat

Wichtig: Der Hebesatz im Beispiel ist kein Landesdurchschnitt und keine Empfehlung. Dresden, Leipzig, Chemnitz und die übrigen Gemeinden können unterschiedliche Hebesätze beschließen. Maßgeblich ist der Hebesatz Ihrer Kommune für das betreffende Jahr.

0,36 oder 0,72 Promille: Welche Messzahl gilt?

Wohngrundstücke

Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum gilt in Sachsen grundsätzlich 0,36 Promille.

Unbebaute Grundstücke

Auch unbebaute Grundstücke werden nach dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz grundsätzlich mit 0,36 Promille angesetzt.

Nichtwohngrundstücke

Für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und weitere Nichtwohngrundstücke gilt grundsätzlich 0,72 Promille.

Sonderfälle: Geförderter Wohnraum, bestimmte Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vereine oder Baudenkmäler können Ermäßigungen betreffen. Übernehmen Sie bei solchen Fällen den festgesetzten Messbetrag aus dem Bescheid.

Garage und Grundsteuer in Sachsen

Eine Garage, ein Carport oder ein Stellplatz ist im Rechner nicht automatisch ein eigenes Nichtwohngrundstück. Entscheidend ist, wie das Finanzamt das gesamte Grundstück im Grundsteuerwert- und Messbescheid eingeordnet hat. Wer nur wegen einer Garage die Messzahl ändert, kann das Ergebnis deutlich verfälschen.

Für die Kontrolle eines Bescheids wählen Sie deshalb am besten „Mit festgesetztem Messbetrag“. Fragen zur erfassten Fläche oder Nutzung gehören in die Prüfung des Grundlagenbescheids; der hier berechnete Jahresbetrag kann diese Bewertung nicht ersetzen.

Warum kann der Bescheid abweichen?

  • Anderer kommunaler Hebesatz oder anderes Steuerjahr
  • Ermäßigte Steuermesszahl
  • Behördliche Rundung des Messbetrags
  • Geänderter Grundsteuerwert- oder Messbescheid

Häufige Fragen zum Grundsteuer Sachsen Rechner

Sachsen nutzt für die Bewertung grundsätzlich das Bundesmodell, hat für die Grundsteuer B aber eigene Steuermesszahlen beschlossen. Der Hebesatz bleibt eine Entscheidung der jeweiligen Kommune.

Für unbebaute Grundstücke und Wohngrundstücke gelten grundsätzlich 0,36 Promille, für Nichtwohngrundstücke 0,72 Promille. Ist ein Messbetrag festgesetzt, ist dessen direkte Eingabe sicherer.

Auf Ihrem kommunalen Grundsteuerbescheid sowie in der Hebesatz- oder Haushaltssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Prüfen Sie immer, ob der Satz zum gewünschten Steuerjahr gehört.

Nein. Die Bewertung nach dem Bundesmodell benötigt unter anderem Grundstücks- und Gebäudedaten. Dieses Tool rechnet mit dem amtlich festgestellten Grundsteuerwert oder Messbetrag weiter.

Nein. Der Rechner dient der überschlägigen Berechnung und Plausibilitätsprüfung. Rechtsverbindlich sind die Bescheide des Finanzamts und Ihrer Kommune.

Offizielle Informationen für Sachsen

Verwenden Sie amtliche Quellen, wenn Sie Messzahl, Flurstücksdaten oder die Einordnung im Bescheid prüfen möchten.

Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fristen laufen unabhängig von der Nutzung des Rechners.