Grundsteuer Sachsen Rechner 2026
Mit dem Grundsteuer Sachsen Rechner berechnen Sie die jährliche Grundsteuer B aus Ihrem Grundsteuerwert oder direkt aus dem Grundsteuermessbetrag. Das Tool berücksichtigt die sächsischen Steuermesszahlen und den Hebesatz Ihrer Gemeinde.
- 0,36 ‰ für Wohn- und unbebaute Grundstücke
- 0,72 ‰ für Nichtwohngrundstücke
- Lokale Berechnung ohne Datenspeicherung
Grundsteuer in Sachsen berechnen
Geschätzte Grundsteuer B
So funktioniert der Grundsteuer Rechner Sachsen
Sachsen verwendet für die Bewertung grundsätzlich das Bundesmodell, weicht bei der Grundsteuer B aber mit eigenen Steuermesszahlen ab. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Anschließend multipliziert die Stadt oder Gemeinde den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Zahlbetrag für ganz Sachsen.
1. Messbetrag aus dem Grundsteuerwert
Grundsteuerwert × 0,36 ‰ oder 0,72 ‰ = Grundsteuermessbetrag
2. Jahresgrundsteuer berechnen
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer pro Jahr
Der direkte Rechenweg mit dem Messbetrag ist am zuverlässigsten, wenn Ihr Bescheid bereits vorliegt. Er übernimmt die behördliche Grundstücksart, mögliche Ermäßigungen und Rundungen. Der Rechner ermittelt keinen neuen Grundsteuerwert aus Bodenrichtwert, Baujahr oder Nettokaltmiete.
Diese Angaben brauchen Sie
- Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag
- Grundstücksart laut Bescheid
- Hebesatz Grundsteuer B Ihrer Kommune
- Passendes Steuerjahr, zum Beispiel 2026
Beispiel: Grundsteuer in Sachsen berechnen
| Rechenschritt | Beispielwert | Ergebnis |
|---|---|---|
| Grundsteuerwert Wohngrundstück | 250.000 € | Wert aus dem Bescheid |
| Sächsische Steuermesszahl | 0,36 ‰ | 90,00 € Messbetrag |
| Kommunaler Hebesatz | 400 % als Beispiel | 360,00 € pro Jahr |
| Monatlicher Vergleichswert | 360,00 € ÷ 12 | 30,00 € pro Monat |
Wichtig: Der Hebesatz im Beispiel ist kein Landesdurchschnitt und keine Empfehlung. Dresden, Leipzig, Chemnitz und die übrigen Gemeinden können unterschiedliche Hebesätze beschließen. Maßgeblich ist der Hebesatz Ihrer Kommune für das betreffende Jahr.
0,36 oder 0,72 Promille: Welche Messzahl gilt?
Wohngrundstücke
Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum gilt in Sachsen grundsätzlich 0,36 Promille.
Unbebaute Grundstücke
Auch unbebaute Grundstücke werden nach dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz grundsätzlich mit 0,36 Promille angesetzt.
Nichtwohngrundstücke
Für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und weitere Nichtwohngrundstücke gilt grundsätzlich 0,72 Promille.
Garage und Grundsteuer in Sachsen
Eine Garage, ein Carport oder ein Stellplatz ist im Rechner nicht automatisch ein eigenes Nichtwohngrundstück. Entscheidend ist, wie das Finanzamt das gesamte Grundstück im Grundsteuerwert- und Messbescheid eingeordnet hat. Wer nur wegen einer Garage die Messzahl ändert, kann das Ergebnis deutlich verfälschen.
Für die Kontrolle eines Bescheids wählen Sie deshalb am besten „Mit festgesetztem Messbetrag“. Fragen zur erfassten Fläche oder Nutzung gehören in die Prüfung des Grundlagenbescheids; der hier berechnete Jahresbetrag kann diese Bewertung nicht ersetzen.
Warum kann der Bescheid abweichen?
- Anderer kommunaler Hebesatz oder anderes Steuerjahr
- Ermäßigte Steuermesszahl
- Behördliche Rundung des Messbetrags
- Geänderter Grundsteuerwert- oder Messbescheid
Häufige Fragen zum Grundsteuer Sachsen Rechner
Offizielle Informationen für Sachsen
Verwenden Sie amtliche Quellen, wenn Sie Messzahl, Flurstücksdaten oder die Einordnung im Bescheid prüfen möchten.