Brandenburg · Bundesmodell

Grundsteuer Brandenburg Rechner 2026

Mit diesem Grundsteuer Rechner für Brandenburg berechnen Sie die Grundsteuer B aus dem Grundsteuerwert oder direkt aus dem Grundsteuermessbetrag. Ergänzen Sie den aktuellen Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Jahres-, Quartals- und Monatsbetrag zu prüfen.

  • Zwei Rechenwege passend zu Ihren Bescheiden
  • Vollständiger Rechenweg statt pauschalem Landeswert
  • Berechnung nur im Browser, ohne Datenspeicherung

Grundsteuer Brandenburg berechnen

Steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts.
Bei Abweichung nutzen Sie besser den Messbetrag aus Ihrem Bescheid.
Steht im Grundsteuermessbescheid.
%
400 % ist nur ein Rechenbeispiel. Tragen Sie den aktuellen Hebesatz Ihrer Kommune ein.

Geschätzte Grundsteuer B

223,20 €
Grundsteuermessbetrag
55,80 €
Pro Quartal
55,80 €
Pro Monat
18,60 €
180.000 € × 0,31 ‰ × 400 %

So funktioniert der Grundsteuer Rechner Brandenburg

Brandenburg wendet für die Grundsteuer B das Bundesmodell an. Der Rechenweg besteht aus drei Stufen: Das Finanzamt stellt zunächst den Grundsteuerwert fest, multipliziert ihn mit der Steuermesszahl und setzt daraus den Grundsteuermessbetrag fest. Erst danach wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Der Rechner bildet diese letzte Rechnung transparent ab.

Berechnung mit Grundsteuerwert

Grundsteuerwert × Steuermesszahl ÷ 1.000 = Grundsteuermessbetrag

Berechnung des Zahlbetrags

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 = Grundsteuer pro Jahr

Wenn Ihnen bereits ein Grundsteuermessbescheid vorliegt, wählen Sie den zweiten Rechenweg. Das ist meist die sicherere Plausibilitätsprüfung, weil Sie keine Steuermesszahl schätzen müssen. Der Rechner rundet nur die angezeigten Geldbeträge; geringe Abweichungen zum Bescheid können deshalb durch behördliche Rundungsregeln entstehen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid
  • Hebesatz für Grundsteuer B Ihrer Gemeinde
  • Das richtige Steuerjahr, zum Beispiel 2026

Beispiel: Grundsteuer in Brandenburg berechnen

RechenschrittBeispielwertErgebnis
Grundsteuerwert180.000 €Wert aus dem Bescheid
Steuermesszahl Wohngrundstück0,31 ‰55,80 € Messbetrag
Kommunaler Hebesatz400 % als Beispiel223,20 € pro Jahr
Monatlicher Vergleichswert223,20 € ÷ 1218,60 € pro Monat

Wichtig: Der Beispiel-Hebesatz ist keine Empfehlung und kein landesweit gültiger Wert. Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und jede andere Kommune können unterschiedliche Hebesätze festlegen. Übernehmen Sie deshalb den Satz aus der aktuellen kommunalen Veröffentlichung oder Ihrem Grundsteuerbescheid.

Grundsteuerbescheid in Brandenburg richtig prüfen

1. Grundsteuerwert

Prüfen Sie Grundstück, Flächen, Nutzung und Bewertungsstichtag im Grundsteuerwertbescheid. Der Rechner ermittelt diesen Wert nicht neu.

2. Messbetrag

Vergleichen Sie den festgesetzten Grundsteuermessbetrag mit der überschlägigen Rechnung. Bei Abweichungen ist der Bescheidwert maßgeblich.

3. Hebesatz und Zahlbetrag

Kontrollieren Sie, ob die Kommune den richtigen Hebesatz und den richtigen Messbetrag für das betreffende Jahr verwendet hat.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Das Tool dient der Orientierung. Fristen für Einspruch oder Widerspruch laufen unabhängig von dieser Berechnung. Bei erheblichen Abweichungen sollten Sie Finanzamt, Gemeinde oder eine qualifizierte Beratung kontaktieren.

Häufige Fragen zum Grundsteuer Brandenburg Rechner

Brandenburg nutzt seit 2025 das Bundesmodell. Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt festgestellt; die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz.

Für viele Wohngrundstücke sind 0,31 Promille und für viele Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille relevant. Sonderfälle und Ermäßigungen können abweichen. Wenn ein Messbescheid vorliegt, geben Sie dessen Messbetrag direkt ein.

Es gibt keinen einheitlichen Hebesatz für ganz Brandenburg. Den gültigen Satz für Grundsteuer B finden Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, häufig in der Hebesatzsatzung, Haushaltssatzung oder auf dem Grundsteuerbescheid.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 sollten Sie den neuen Grundsteuerwert oder den festgesetzten Grundsteuermessbetrag verwenden. Der frühere Einheitswert ist nicht automatisch der richtige Eingabewert.

Prüfen Sie Steuerjahr, Hebesatz, Grundstücksart, Steuermesszahl und Messbetrag. Auch Rundungen, Ermäßigungen oder ein geänderter Grundlagenbescheid können die Differenz erklären.

Offizielle Informationen

Verbindliche Werte stehen in Ihren Bescheiden und in den Veröffentlichungen der zuständigen Behörden. Für die Berechnung sind insbesondere das Bundesmodell, die gesetzliche Steuermesszahl und der kommunale Hebesatz relevant.