Berlin-Modell 2025/2026

Grundsteuer Berlin Rechner: Jahressteuer kostenlos berechnen

Berechnen Sie die Grundsteuer B in Berlin mit Grundsteuerwert, Steuermesszahl, Messbetrag und dem Berliner Hebesatz. Der Rechner eignet sich für die schnelle Plausibilitätsprüfung von Bescheiden und für Szenarien vor dem Immobilienkauf.

Hebesatz 470 % voreingestellt Grundsteuerwert oder Messbetrag Keine Datenspeicherung

Berlin berechnen

Euro
Steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts.
Euro
Direkt aus dem Grundsteuermessbescheid übernehmen.
%
Berlin hat für 2025 einen Hebesatz von 470 % angesetzt.

Ihr Ergebnis

Voraussichtliche Grundsteuer pro Jahr
509,95
Monatliche Belastung
42,50
Messbetrag
108,50
Hebesatz
470 %
Rechenweg
350.000,00 € × 0,31 ‰ = 108,50 € Messbetrag; 108,50 € × 470 % / 100 = 509,95 €

Hinweis: Maßgeblich bleiben Grundsteuerwertbescheid, Messbescheid und Grundsteuerbescheid der zuständigen Berliner Stellen.

Wie funktioniert die Grundsteuer-Berechnung in Berlin?

Berlin verwendet für die Grundsteuer B das Bundesmodell mit Berliner Hebesatz. Für Eigentümer sind deshalb drei Werte entscheidend: der Grundsteuerwert aus dem Finanzamtsbescheid, die passende Steuermesszahl und der Hebesatz des Landes Berlin. Aus diesen Werten entsteht die jährliche Grundsteuer.

Berlin-Formel für die Grundsteuer B

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl / 1.000 × Hebesatz / 100

Wenn der Messbetrag schon vorliegt, reicht die Kurzformel: Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz / 100.

Der Rechner ist bewusst als Plausibilitätscheck aufgebaut. Sie können zuerst den Grundsteuerwert eingeben und mit 0,31 Promille für Wohngrundstücke oder 0,34 Promille für andere Grundstücksarten rechnen. Wenn Ihr Grundsteuermessbescheid bereits vorliegt, wechseln Sie auf den Messbetrag-Modus und prüfen nur noch die Umrechnung mit dem Hebesatz.

Beispielrechnung für ein Wohngrundstück in Berlin

Bei einem Grundsteuerwert von 350.000 Euro und einer Steuermesszahl von 0,31 Promille entsteht ein Messbetrag von 108,50 Euro. Mit dem Berliner Hebesatz von 470 Prozent ergibt sich eine Jahressteuer von 509,95 Euro. Monatlich entspricht das rechnerisch rund 42,50 Euro.

Wann sollten Sie den Messbetrag-Modus nutzen?

Nutzen Sie den Messbetrag-Modus, wenn Ihnen der Grundsteuermessbetrag bereits im Bescheid vorliegt. Das ist die direktere Kontrolle des Grundsteuerbescheids, weil der Wert des Finanzamts dann nicht erneut geschätzt wird. Für Vergleiche vor einem Kauf oder für eine grobe Vorabprüfung ist der Grundsteuerwert-Modus praktischer.

Welche Eingaben brauchen Sie?

  • Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag
  • Grundstücksart für die passende Steuermesszahl
  • Hebesatz, voreingestellt auf 470 %
  • Optional eine eigene Steuermesszahl aus dem Bescheid
Nur Messbetrag umrechnen

Berlin im Vergleich zu anderen Rechnern

Rechner Geeignet für Direkter Vorteil
Berlin Rechner Immobilien in Berlin Hebesatz und Berlin-Logik voreingestellt
Allgemeiner Rechner Alle Bundesländer Bundeslandvergleich und grobe Szenarien
Hebesatz Rechner Vorliegender Messbetrag Schnelle Umrechnung ohne Grundsteuerwert
Wohnungs-Rechner Eigentumswohnungen Miteigentumsanteile leichter prüfen

Grenzen der Berechnung

Der Rechner kann Sonderfälle nicht abschließend bewerten. Dazu gehören Befreiungen, Ermäßigungen, gemischt genutzte Grundstücke, fehlerhafte Ausgangswerte, Änderungen durch Einspruchsverfahren oder spätere Hebesatzänderungen.

Prüfen Sie bei größeren Abweichungen zuerst, ob Grundsteuerwert, Messbetrag und Grundstücksart korrekt übernommen wurden. Bei rechtlichen Fragen ersetzt der Rechner keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Berlin

Für die Grundsteuer B ist im Rechner 470 Prozent voreingestellt. Dieser Wert passt zur Berliner Umstellung ab 2025. Prüfen Sie spätere Änderungen auf der offiziellen Berliner Website oder im Bescheid.

Für typische Wohngrundstücke wählen Sie 0,31 Promille. Für nicht wohnlich genutzte Grundstücke kann 0,34 Promille passen. Wenn Ihr Bescheid eine andere Zahl enthält, nutzen Sie die Option „Eigene Steuermesszahl“.

Häufige Gründe sind ein anderer Grundsteuerwert, Rundungen, Ermäßigungen, eine andere Grundstücksart oder ein nicht mehr aktueller Hebesatz. Vergleichen Sie zuerst die Werte aus Grundsteuerwertbescheid, Messbescheid und Grundsteuerbescheid.

Ja, wenn Ihnen der Grundsteuerwert oder Messbetrag für die wirtschaftliche Einheit vorliegt. Für Fragen rund um Miteigentumsanteile und Wohnungswerte kann zusätzlich der Eigentumswohnung-Rechner helfen.

Quellen und nächste Schritte

Für amtliche Details prüfen Sie die Berliner Finanzverwaltung und Ihren persönlichen Bescheid.

Grundsteuer-Anleitung lesen