Bayerisches Flächenmodell 2025/2026

Grundsteuer Bayern Rechner: Flächenmodell kostenlos berechnen

Berechnen Sie Ihre Grundsteuer B in Bayern mit Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nutzfläche und kommunalem Hebesatz. Der Rechner zeigt Äquivalenzbeträge, Messbetrag, Jahressteuer und monatliche Belastung.

Wertunabhängiges Bayern-Modell Rechenweg sichtbar Keine Datenspeicherung

Bayern berechnen

Fläche des Grund und Bodens der wirtschaftlichen Einheit.
Wohnfläche des Gebäudes oder der Wohnung.
Zum Beispiel gewerbliche oder sonst nicht zu Wohnzwecken genutzte Flächen.
%
Den aktuellen Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest.
Nur auswählen, wenn die Voraussetzungen im Bescheid tatsächlich vorliegen.

Ihr Ergebnis

Jährliche Grundsteuer
390,55
Monatliche Belastung
32,55
Messbetrag
73,00
Bodenansatz
24,00
Rechenweg
600 m² Boden × 0,04 € + 140 m² Wohnfläche × 0,50 € × 70 % = 73,00 € Messbetrag

Hinweis: Rundungen und Sonderfälle können vom amtlichen Bescheid abweichen.

Wie funktioniert der Grundsteuer Bayern Rechner?

Der bayerische Rechner bildet das wertunabhängige Flächenmodell für Grundstücke der Grundsteuer B nach. Anders als beim Bundesmodell werden für die überschlägige Berechnung keine Bodenrichtwerte, Baujahre oder Nettokaltmieten benötigt. Entscheidend sind die Flächen, die im Bescheid zur wirtschaftlichen Einheit gehören, und der Hebesatz der Gemeinde.

Der Rechner setzt für Grund und Boden eine Äquivalenzzahl von 0,04 Euro je Quadratmeter an. Gebäudeflächen werden mit 0,50 Euro je Quadratmeter angesetzt. Für Wohnflächen wird die Messzahl im Regelfall auf 70 Prozent reduziert; Nutzflächen laufen ohne diese allgemeine Wohnflächen-Ermäßigung. Anschließend wandelt der Hebesatz Ihrer Kommune den Grundsteuermessbetrag in die voraussichtliche Jahressteuer um.

Kurzformel für die Orientierung

Äquivalenzbetrag Boden = Grundstücksfläche × 0,04 Euro je m²

Äquivalenzbetrag Gebäude = Wohn- und Nutzfläche × 0,50 Euro je m²

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz / 100

Welche Eingaben sind wichtig?

Eingabe Wofür sie gebraucht wird Typische Quelle
Grundstücksfläche Berechnung des Äquivalenzbetrags für Grund und Boden Grundsteuererklärung, Grundbuch, Bescheid
Wohnfläche Berechnung der Gebäudefläche mit Wohnflächen-Messzahl Bauunterlagen, Wohnflächenberechnung, Bescheid
Nutzfläche Berechnung nicht wohnlich genutzter Gebäudeflächen Gewerbeunterlagen, Flächenaufstellung, Bescheid
Hebesatz Umrechnung des Messbetrags in die tatsächliche Grundsteuer Gemeinde, Grundsteuerbescheid, Hebesatzsatzung

Beispiel: Einfamilienhaus in Bayern

Angenommen, ein Einfamilienhaus steht auf einem 600 m² großen Grundstück und hat 140 m² Wohnfläche. Ohne weitere Nutzfläche ergibt sich überschlägig ein Bodenansatz von 24,00 Euro und ein Gebäudeansatz von 70,00 Euro. Durch die Wohnflächen-Messzahl von 70 Prozent werden daraus 49,00 Euro Gebäudemessbetrag. Zusammen mit dem Bodenanteil ergibt sich ein Messbetrag von 73,00 Euro. Bei einem Hebesatz von 535 Prozent läge die Jahressteuer rechnerisch bei 390,55 Euro.

Weicht Ihr amtlicher Messbetrag deutlich vom Rechner ab, prüfen Sie zuerst die Flächen, den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit, mögliche Garagen- oder Nebengebäude-Regeln und Ermäßigungen. Der Rechner ist für die schnelle Plausibilitätsprüfung gedacht und kann nicht jeden Sonderfall der Feststellung ersetzen.

Geeignet für

  • Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser in Bayern
  • Eigentumswohnungen mit anteiliger Grundstücksfläche
  • Gemischt genutzte Objekte mit Wohn- und Nutzflächen
  • Vergleich zwischen Bescheid und eigener Plausibilitätsrechnung

Grenzen des Tools

Das Tool berücksichtigt die wichtigsten Standardfälle. Sonderregeln für sehr große, unbebaute oder land- und forstwirtschaftliche Flächen, Befreiungen, mehrere wirtschaftliche Einheiten und komplexe Ermäßigungen müssen Sie anhand des Bescheids oder mit fachlicher Hilfe prüfen.

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Bayern

Die wichtigsten Punkte für die schnelle Prüfung Ihres Bayern-Bescheids.

Bayern verwendet für die Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell. Für die Standardrechnung zählen deshalb vor allem Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nutzfläche und Hebesatz. Bodenrichtwerte sind für diese überschlägige Bayern-Rechnung nicht der zentrale Eingabewert.

Bei Gebäuden, die mindestens zu 90 Prozent Wohnzwecken dienen, kann der über das Zehnfache der Wohnfläche hinausgehende Teil des Grund und Bodens mit einem halbierten Bodenansatz berücksichtigt werden. Das ist vor allem bei sehr großen Wohngrundstücken relevant.

Den Hebesatz finden Sie meist auf der Website Ihrer Gemeinde, in der Hebesatzsatzung oder direkt im Grundsteuerbescheid. Wenn Ihnen der Messbetrag bereits vorliegt, können Sie auch den Grundsteuer Hebesatz Rechner nutzen.

Prüfen Sie die im Bescheid angesetzten Flächen, Miteigentumsanteile, Nutzflächen, Garagen- oder Nebengebäude-Angaben, den Hebesatz und mögliche Ermäßigungen. Bei Unsicherheiten ist die Gemeinde für den Grundsteuerbescheid und das Finanzamt für den Messbescheid der richtige Ansprechpartner.

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