Einheitswert berechnen 2025: Die Basis für Ihre Grundsteuer

Ermitteln Sie den Einheitswert Ihrer Immobilie als Grundlage für die Grundsteuerberechnung. Unser kostenloser Online-Rechner berücksichtigt alle aktuellen Bewertungsverfahren 2025.

Einheitswert Rechner 2025

🧮 Einheitswert Rechner 2025

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/m²
50€ 2000€
100m² 2000m²
30m² 500m²
1950 2025

📊 Ergebnis & Aufschlüsselung

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Was ist der Einheitswert und warum ist er wichtig?

Der Einheitswert ist die steuerliche Bewertungsgrundlage für Ihre Immobilie und bildet die Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Seit der Grundsteuerreform 2025 wird der Einheitswert nach neuen, aktuellen Bewertungsverfahren ermittelt.

Wichtige Fakten zum Einheitswert 2025:
  • Neue Bewertung: Ersetzt veraltete Einheitswerte von 1964/1935
  • 📊 Aktuelle Werte: Basiert auf aktuellen Bodenrichtwerten
  • 🏠 Immobilienspezifisch: Berücksichtigt Lage, Größe und Zustand
  • 🔄 Regelmäßige Anpassung: Alle 7 Jahre Neubewertung geplant
Bodenwert

Der Bodenwert wird aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße berechnet. Er bildet die Grundlage für die Bewertung.

Formel: Bodenrichtwert × Grundstücksgröße
Gebäudewert

Der Gebäudewert berücksichtigt Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und den aktuellen Zustand der Immobilie.

Faktoren: Fläche, Alter, Ausstattung, Zustand

Bewertungsverfahren nach Bundesländern

Jedes Bundesland wendet eigene Bewertungsverfahren an. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Modelle:

Bundesland Bewertungsverfahren Besonderheiten Steuermesszahl
🔵Berlin Berliner Modell Eigenes Verfahren mit Nettokaltmiete 0,34‰
🟡Baden-Württemberg BW-Modell Bodenwertmodell ohne Gebäudebewertung 1,0‰
🔴Bayern Bayerisches Modell Flächenmodell mit Äquivalenzzahlen 0,34‰
🟢NRW Bundesmodell Ertragswertverfahren 0,34‰
🟣Niedersachsen Bundesmodell Ertragswertverfahren 0,34‰
Weitere Bundesmodell Standardverfahren 0,34‰
Wichtiger Hinweis:

Die Bewertungsverfahren unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Unser Rechner berücksichtigt automatisch das korrekte Verfahren für Ihr Bundesland.

Wie wird der Einheitswert berechnet?

1. Bodenrichtwert ermitteln

Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen festgelegt und ist online abrufbar.

Quelle: BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem)
2. Bodenwert berechnen

Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksgröße

Beispiel: 300€/m² × 500m² = 150.000€
3. Gebäudewert ermitteln

Berücksichtigt Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Zustand der Immobilie.

Faktoren: Alter, Größe, Standard
4. Einheitswert bilden

Einheitswert = Bodenwert + Gebäudewert (je nach Bewertungsverfahren)

Ergebnis: Basis für Grundsteuer

Einheitswert Beispielrechnungen

Sehen Sie anhand konkreter Beispiele, wie der Einheitswert berechnet wird

Beispiel 1: Einfamilienhaus in München

📍 Standort:
München (Bayern)
🏠 Grundstück:
400 m²
🏡 Wohnfläche:
140 m²
📅 Baujahr:
1985
💰 Bodenrichtwert:
800€/m²
📊 Berechnung (Bayerisches Modell):
  • • Bodenwert: 400m² × 800€ = 320.000€
  • • Gebäudewert: 140m² × 1.200€ = 168.000€
  • • Altersabschlag: -15% (38 Jahre alt)
  • • Einheitswert: 460.800€

Beispiel 2: Eigentumswohnung in Berlin

📍 Standort:
Berlin-Mitte
🏠 Anteil Grundstück:
50 m²
🏡 Wohnfläche:
75 m²
📅 Baujahr:
2010
💰 Bodenrichtwert:
1.200€/m²
📊 Berechnung (Berliner Modell):
  • • Bodenwert: 50m² × 1.200€ = 60.000€
  • • Gebäudewert: 75m² × 2.000€ = 150.000€
  • • Altersabschlag: -5% (13 Jahre alt)
  • • Einheitswert: 199.500€
💡 Durchschnittliche Einheitswerte in Deutschland:
Einfamilienhaus:
€200.000-600.000
Eigentumswohnung:
€100.000-400.000
Mehrfamilienhaus:
€500.000-2.000.000

Faktoren, die den Einheitswert beeinflussen

Diese Faktoren haben direkten Einfluss auf die Höhe Ihres Einheitswerts:

Lage
  • • Bodenrichtwert
  • • Infrastruktur
  • • Verkehrsanbindung
  • • Nachbarschaft
Größe
  • • Grundstücksgröße
  • • Wohnfläche
  • • Nutzfläche
  • • Geschossanzahl
Alter & Zustand
  • • Baujahr
  • • Renovierungen
  • • Modernisierungen
  • • Abnutzung
Ausstattung
  • • Bauqualität
  • • Heizungsart
  • • Sanitärausstattung
  • • Sonderausstattung

Häufig gestellte Fragen zum Einheitswert

Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Einheitswert

Der Einheitswert war bis 2024 die Bewertungsgrundlage und basierte auf veralteten Werten von 1964/1935. Der neue Grundsteuerwert ersetzt seit 2025 den Einheitswert und wird nach aktuellen Bewertungsverfahren ermittelt.

Unser Rechner berechnet den neuen Grundsteuerwert nach den aktuellen Verfahren 2025.

Den Bodenrichtwert finden Sie in den BORIS-Systemen der Bundesländer:

  • Online-Portale: Jedes Bundesland hat ein eigenes BORIS-Portal
  • Gutachterausschüsse: Direkte Anfrage bei den örtlichen Gutachterausschüssen
  • Gemeinden: Auskunft bei der örtlichen Verwaltung
  • Immobilienmakler: Professionelle Bewertung

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert.

Das Alter der Immobilie beeinflusst den Gebäudewert durch Altersabschläge:

  • 0-10 Jahre: Kein Abschlag (100% Wert)
  • 11-20 Jahre: 5-15% Abschlag
  • 21-40 Jahre: 15-30% Abschlag
  • Über 40 Jahre: 30-50% Abschlag

Modernisierungen können den Altersabschlag reduzieren oder aufheben.

Ja, Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen:

  • Formfehler: Falsche Grundstücksgröße oder -daten
  • Bewertungsfehler: Falscher Bodenrichtwert oder Gebäudebewertung
  • Verfahrensfehler: Falsches Bewertungsverfahren angewendet

Nutzen Sie unseren Rechner zur Überprüfung Ihres Bescheids.

Der neue Grundsteuerwert wird alle 7 Jahre neu ermittelt:

  • 2025: Erste Bewertung nach neuen Verfahren
  • 2032: Erste planmäßige Neubewertung
  • Zwischenbewertung: Bei erheblichen Wertänderungen
  • Bei Verkauf: Automatische Neubewertung

Dies gewährleistet eine aktuelle und faire Bewertung.

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