Mecklenburg-Vorpommern 2025/2026

Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern Rechner 2025/2026

Berechnen Sie die Grundsteuer B in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Grundsteuerwert oder direkt mit dem Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid. Für den Zahlbetrag benötigen Sie zusätzlich den aktuellen Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Bundesmodell Bescheid-Schnellprüfung Keine Datenspeicherung

Grundsteuer MV berechnen

Bei Sonderfällen gilt der Wert aus dem Messbescheid.
Bitte den aktuellen Wert Ihrer Kommune eintragen; 500 % ist nur ein Rechenbeispiel.

Geschätzte Jahresgrundsteuer

387,50 €
Grundsteuermessbetrag
77,50 €
Pro Quartal
96,88 €
Pro Monat
32,29 €

Orientierungswert ohne Gewähr. Der kommunale Bescheid ist verbindlich.

So berechnet sich die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern nutzt für die Grundsteuer B seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell. Das Finanzamt stellt zuerst den Grundsteuerwert fest und berechnet daraus den Grundsteuermessbetrag. Die Stadt oder Gemeinde multipliziert den Messbetrag anschließend mit ihrem Hebesatz.

Formel des Rechners

Messbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl / 1.000

Jahresgrundsteuer = Messbetrag × Hebesatz / 100

Monatswert = Jahresgrundsteuer / 12

Welcher Eingabemodus ist genauer?

Wenn Ihr Grundsteuermessbescheid vorliegt, verwenden Sie den Messbetrag-Modus. Dieser übernimmt bereits die Feststellungen des Finanzamts und vermeidet Abweichungen durch Rundungen oder besondere Grundstücksmerkmale. Der Grundsteuerwert-Modus eignet sich für eine schnelle Schätzung, wenn nur der Grundsteuerwert bekannt ist.

Beispielrechnung für ein Wohngrundstück

Bei einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro und einer Steuermesszahl von 0,31 Promille ergibt sich ein Messbetrag von 77,50 Euro. Mit einem angenommenen Hebesatz von 500 Prozent beträgt die Jahresgrundsteuer 387,50 Euro beziehungsweise rund 32,29 Euro im Monat.

SchrittWertErgebnis
Grundsteuerwert250.000 € × 0,31 ‰77,50 € Messbetrag
Kommunaler Hebesatz77,50 € × 500 %387,50 € pro Jahr
Monatliche Orientierung387,50 € / 1232,29 € pro Monat

Hebesatz in Schwerin, Rostock und anderen Gemeinden

Der Hebesatz ist keine landesweit einheitliche Zahl. Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und jede weitere Kommune können eigene Hebesätze beschließen. Prüfen Sie deshalb die Hebesatzsatzung für das betreffende Steuerjahr und übernehmen Sie nicht ungeprüft einen Durchschnittswert.

Grundsteuer A, B und Steuerkategorie

Dieser Rechner ist für die Grundsteuer B auf bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens gedacht. Land- und forstwirtschaftliche Flächen fallen in der Regel unter Grundsteuer A und benötigen eine andere Bewertungsgrundlage. Nutzen Sie bei Zweifeln die Angaben auf Ihrem Bescheid.

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern nutzt seit 2025 das Bundesmodell. Das Finanzamt ermittelt Grundsteuerwert und Messbetrag; die Gemeinde setzt mit ihrem Hebesatz die Jahressteuer fest.

Für Wohngrundstücke ist häufig 0,31 Promille relevant, für Nichtwohngrundstücke häufig 0,34 Promille. Bei einem vorhandenen Grundsteuermessbescheid sollten Sie den dort festgesetzten Messbetrag direkt eingeben.

Den Hebesatz veröffentlicht Ihre Stadt oder Gemeinde in der Hebesatzsatzung oder Haushaltssatzung. Achten Sie auf das richtige Steuerjahr und die Grundsteuerart.

Häufige Ursachen sind ein anderer Hebesatz, eine abweichende Steuermesszahl, Rundungen, Änderungen am Grundstück oder ein bereits korrigierter Messbetrag. Prüfen Sie Wertbescheid, Messbescheid und kommunalen Grundsteuerbescheid getrennt.

Nein. Das Tool ist auf Grundsteuer B ausgerichtet. Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten andere Bewertungsregeln.

Offizielle Informationen

Für verbindliche Angaben prüfen Sie die Bescheide und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie die Hebesatzsatzung Ihrer Kommune.